Gesetzliche Vorgaben zur Haltung


Leopardgeckos unterliegen keinem Artenschutz und sind auch keine Gift-/ oder Gefahrtiere.
Jeder darf sie somit ohne Anmeldung in Deutschland halten, sofern die vor Ort zuständige Behörde vor Ort keine Anmeldung dafür fordert. 

In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig. Tierhalter müssen die Haltung innerhalb von 14 Tagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) anmelden.


Haltungsverbote kann hier nur der Vermieter aussprechen. Zwar nicht aufgrund der Geckos, aber wegen den Futterinsekten. Mehlwürmer, Getreideschimmelkäfer, Wachsmaden und vor Allem Schaben gelten als Schädlinge! Gerade Schokoschaben können sich in Wohnungen vermehren und schnell eine Invasion auslösen, welche hohe Kosten verursacht. Dies sollte jeder Mieter vor Anschaffung abklären und dem Vermieter ggf. schriftlich versichern dass man auf die Fütterung solcher Insekten verzichtet.

In Österreich wiederum kann der Vermieter die Haltung von Haustieren verbieten.

 

Das Tierschutzgesetz schreibt allen Haltern von Reptilien ganz klar vor, wie diese zu halten bzw. zu pflegen sind. Verstöße werden empfindlich bestraft.

 

§ 2 des deutschen Tierschutzgesetzes - Gültig seit 10. Januar 1997

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat:
1. muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das bedeutet:
VOR DEM KAUF eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben, sowie ein ausreichend großes und korrekt eingerichtetes Terrarium, für seine artgerechte Haltung vorbereitet werden.

 

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat natürlich auch noch mitzureden und 1997 ein Gutachten für die Reptilienhaltung erstellt. Demnach soll das Terrarium für ein Pärchen Leopardgeckos mindestens 60 x 40 x 30cm groß sein.

Dieses Maß ist absolut NICHT ARTGERECHT und man sollte es auf keinen Fall so kaufen!

Abgesehen davon, dass man ein Pärchen alleine nicht in einem Terrarium hält, das ist ein NO GO!

Man merkt, sogar der Gesetzgeber hat keine Ahnung von artgerechter Haltung...

Wir können es nur selber besser machen, indem wir uns korrekt informieren und die Tiere so halten wie es sich gehört.

 

Folgende Terrarien- Maße haben sich nach langjähriger Leopardgeckohaltung unter uns Haltern eingebürgert: 

Anzahl Tiere Breite in cm Höhe in cm Tiefe in cm
1 80 50 50
1-2 100 50 50
2-3 120 50/60 60
3-4  150 60 60
5-8 180 60 80
9-10 200 60 80
ab 11 250 70/80 80

Ich bitte euch diese Mindestmaße niemals zu unterschreiten, geht lieber eins drüber, den Tieren zu Liebe und als gut gemeinter Rat, denn...

  • Leopardgeckos machen süchtig und 90% aller Anfänger kaufen sich noch im selben Jahr weitere Tiere dazu.
  • 50% aller Anfänger hegen bereits beim Kauf oder innerhalb der ersten 6 Monate der Haltung Zuchtgedanken.

Dies alles sollte man beim Terrarienkauf einkalkulieren und das Terrarium gleich etwas größer kaufen. So spart man auf lange Sicht Geld.

Mein Rat: 150cm x 60cm x 60cm ist ein gutes Einsteiger Maß und 2-4 Weibchen sind ein guter Anfang.

So bleibt immer noch Platz für 1-2 Neuzugänge, falls man schwach wird und man kann jederzeit auch ein Männchen dazusetzen. Das bitte aber erst ab einer Terrarienbreite von 150cm. Die Weibchen müssen genug Ausweichfläche haben, damit sie den ständigen Paarungsversuchen entkommen.

Haltungsbeispiel