Leopardgeckos unterliegen keinem Artenschutz und sind auch keine Gift-/ oder Gefahrtiere.
Jeder darf sie somit ohne Anmeldung in Deutschland halten, sofern die vor Ort zuständige Behörde vor Ort keine Anmeldung dafür
fordert.
In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig. Tierhalter müssen die Haltung innerhalb von 14 Tagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) anmelden. Bitte beachtet die Haltungs- und Zuchtverbote eures Landes für Qualzuchten (z.B. Enigma)!
Haltungsverbote kann hier nur der Vermieter aussprechen. Zwar nicht aufgrund der Geckos, aber wegen den Futterinsekten. Mehlwürmer, Getreideschimmelkäfer,
Wachsmaden und vor Allem Schaben gelten als Schädlinge! Gerade Schokoschaben können sich in Wohnungen vermehren und schnell eine Invasion auslösen, welche hohe Kosten verursacht.
Dies sollte jeder Mieter vor Anschaffung abklären und dem Vermieter ggf. schriftlich versichern, dass man auf die Fütterung solcher Insekten verzichtet.
In Österreich wiederum kann der Vermieter die Haltung von Haustieren noch verbieten.
Das Tierschutzgesetz schreibt allen Haltern von Reptilien ganz klar vor, wie diese zu halten bzw. zu pflegen sind. Verstöße werden empfindlich bestraft.
§ 2 des deutschen Tierschutzgesetzes - Gültig seit 10. Januar 1997
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat:
1. muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt
werden.
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Das bedeutet:
VOR DEM KAUF eines Reptils müssen Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen
erworben, sowie ein ausreichend großes und korrekt eingerichtetes Terrarium, für seine artgerechte Haltung vorbereitet werden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat natürlich auch noch mitzureden und 1997 ein Gutachten für die Reptilienhaltung erstellt. Demnach soll das Terrarium für ein Pärchen Leopardgeckos mindestens 60 x 40 x 30cm groß sein.
Dieses Maß ist absolut NICHT ARTGERECHT und man sollte es auf keinen Fall so kaufen!
Abgesehen davon, dass man ein Pärchen alleine nicht in einem Terrarium hält, das ist ein NO GO!
Man merkt, sogar der Gesetzgeber hat keine Ahnung von artgerechter Haltung...
Wir können es nur selber besser machen, indem wir uns korrekt informieren und die Tiere so halten wie es sich gehört.
Folgende Terrarien- Maße haben sich nach langjähriger Leopardgeckohaltung unter uns Haltern eingebürgert:
Anzahl Tiere | Breite in cm | Höhe in cm | Tiefe in cm |
1 | 100 | 50 | 50 |
2-3 | 120 | 50 (2)/60 (3) | 60 |
3-4 | 150 | 60 | 60 |
5-8 | 180 | 60 | 80 |
9-10 | 200 | 60 | 80 |
ab 11 | 250 | 70/80 | 80 |
Die 80cm Breite, die viele Jahre für 1 Tier üblich war, vergessen wir an dieser Stelle ganz schnell bitte.
Ich rate euch auch diese Mindestmaße niemals zu unterschreiten, geht lieber eins drüber, den Tieren zuliebe und als gut gemeinter Rat, denn...
Dies alles sollte man beim Terrarienkauf einkalkulieren und das Terrarium gleich etwas größer kaufen. So spart man auf lange Sicht Geld.
Mein Rat: 150cm x 60cm x 60cm ist ein gutes Einsteiger Maß und 2-3 Weibchen sind ein guter Anfang.
So bleibt immer noch Platz für 1-2 Neuzugänge, falls man schwach wird und man kann später auch ein Männchen dazusetzen, was bei 120cm Breite etwas knapp wird. Die Weibchen müssen genug Ausweichfläche haben, damit sie den ständigen Paarungsversuchen entkommen.
Haltungsbeispiel 200x60x100cm (BxTxH) gebaut aus einem IKEA PAX Kleiderschrank